Die Feinstaubrichtlinie stellt hohe Anforderungen an die Landwirtschaft (2023)

Gemäß der NEC-Richtlinie der EU muss Österreich trotz des aktuellen Aufwärtstrends seine Ammoniakemissionen bis 2030 um 12 % reduzieren. Da diese Emissionen hauptsächlich aus der Tierhaltung stammen, sollten Reduktionsmaßnahmen in allen Bereichen wie Fütterung, Stall, Lagerung, Ausstallung, Beweidung und in geringerem Maße auch der Einsatz von N-Mineraldüngern (insbesondere Harnstoff) in Betracht gezogen und umgesetzt werden.

Was sind Teilchen?

Staub ist ein komplexes und heterogenes Gemisch aus festen oder flüssigen Partikeln, die sich in Größe, Form, Farbe, chemischer Zusammensetzung, physikalischen Eigenschaften sowie ihrer Herkunft oder Entstehung unterscheiden. Die Staubexposition wird im Allgemeinen anhand der Masse unterschiedlich großer Fraktionen beschrieben.

Die Partikel (PM10) Die angegebene Staubfraktion enthält 50 % Partikel mit einem Durchmesser von 10 µm. Partikel dieser Größe können am Kehlkopf vorbei und tief in die Lunge gelangen. Daher sind sie besonders gesundheitsschädlich. Sie haben bestenfalls die gleiche Größe wie Zellen und sind daher mit bloßem Auge nicht zu erkennen.

Die Partikel (PM2,5) Die bezeichnete Staubfraktion enthält 50 % Partikel mit einem Durchmesser von 2,5 µm und ist eine Teilmenge von Feinstaub10. Partikel dieser Größe können die Lungenbläschen erreichen. Im besten Fall sind sie so groß wie Bakterien. Aufgrund der geringen Größe der Feinstaubpartikel (PM2,5), die daraus resultierende lange atmosphärische Verweilzeit (Tage bis Wochen) und die atmosphärische Transportdistanz von bis zu 1.000 km beträgt PM2,5von hoher nationaler und internationaler Relevanz. (

Das Dort

: Homepage Umweltbundesamt „UBA“)

Gesundheitliche Auswirkungen: vorzeitige Todesfälle

UBA:„Eine aktuelle Bewertung der gesundheitlichen Auswirkungen von Feinstaub durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eindeutig gezeigt, dass Feinstaub zunimmt2,5- Eine Exposition ist mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen verbunden (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen).“Laut Spiegel-online vom 11. Oktober 2017 sterben nach Angaben der Europäischen Umweltagentur (EEA) jedes Jahr rund 400.000 Menschen in Europa vorzeitig an den Folgen von Feinstaub in der Luft.

Die EU-NEC-Richtlinie fordert die Reduzierung von Feinstaub

Die „NEC-Richtlinie“ (National Emissions Ceiling Directive) der EU zielt darauf ab, die Entstehung schädlicher Luftschadstoffe zu reduzieren. Im Dezember 2016 haben alle EU-Mitgliedstaaten einzelstaatliche Selbstverpflichtungen zur Reduzierung des Feinstaubausstoßes beschlossen. Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxido (NOX- Stickoxid [NO] und Stickstoffdioxid [NO2]), flüchtige organische Verbindungen ohne Methan (NMVOC), PM2,5und Ammoniak (NH3) betroffen. Mit Ausnahme von Ammoniak ist die Landwirtschaft nur für einen kleinen Teil aller aufgeführten Luftschadstoffe verantwortlich.
Die gesetzliche Umsetzung erfolgt in Österreich im Luftemissionsgesetz (EG-L). In EG-L ist die Bundesregierung verpflichtet, ein erstes nationales Luftreinhalteprogramm zu entwickeln, um die nationalen Emissionen der oben genannten Luftschadstoffe schrittweise zu reduzieren, um den nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen nachzukommen. Dieses nationale Luftreinhalteprogramm muss mindestens alle vier Jahre aktualisiert und überarbeitet und der Europäischen Kommission (EK) vorgelegt werden.
Basierend auf den Erfahrungen mit der Nitratrichtlinie kann eine Nichteinhaltung zu (hohen) Bußgeldern führen.

Ziel ist es, gesundheitliche Auswirkungen und Todesfälle durch Partikel zu reduzieren.

Ziel der Verschärfung der maximalen Emissionsgrenzwerte ist es, grenzüberschreitende Luftverschmutzungsprobleme durch Feinstaub, Schwefeldioxid, Stickoxide und andere flüchtige Kohlenwasserstoffe als Methan und Ammoniak zu reduzieren und dadurch die Zahl der durch Feinstaub verursachten Todesfälle (mehr als die Zahl der Todesfälle!) durch Feinstaub um 50 zu senken %.

Die Landwirtschaft ist der Hauptverursacher der Ammoniakemissionen

Ammoniak (NH3) entsteht vor allem beim Abbau organischer und mineralischer Düngemittel. Daher ist die Landwirtschaft die wichtigste Quelle für Ammoniakemissionen. N.H3Es ist in erster Linie für die Bildung versauernder und eutrophierender Schadstoffe sowie für die Bildung von Sekundärpartikeln (Partikeln) verantwortlich.

N.H3Rund 94 % der Emissionen in Österreich stammen aus der Landwirtschaft (siehe Abbildung 1) und werden hauptsächlich durch Viehhaltung und Düngemittel verursacht. Besonders die Stallsituation, die Lagerung von Viehmist und die Ausbringung von organischen und mineralischen Düngemitteln mit NH3-Verbundene Verluste (siehe Abbildung 2).

Die Viehhaltung ist für 60 % der nationalen Ammoniakemissionen verantwortlich, während Schweine und Geflügel zusammen fast ein Drittel der Gesamtemissionen ausmachen (siehe Abbildung 3).

Der Ammoniakausstoß aus der Landwirtschaft nimmt zu!

Nach aktueller Datenlage für das UBA – unter Berücksichtigung der Aktivitätsdaten aus der Viehbestandserhebung II (TIHALO II – Erhebungsjahr 2015) – NH3-Die Emissionen aus der Landwirtschaft sind zwischen 1990 und 2005 kontinuierlich zurückgegangen. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf den Rückgang der Tierzahl in der Tierproduktion zurückzuführen. Leider vom Tiefpunkt im Jahr 2005 mit 57,2 kt NH3Die Emissionen stiegen im Laufe des Jahres 2017 kontinuierlich auf bis zu 64,6 kt NH.3-Identifizieren Sie die Emissionen aus der Landwirtschaft (siehe Abbildung 4). Für den Anstieg sind vor allem folgende Veränderungen in der Landwirtschaft in den letzten 10 bis 15 Jahren verantwortlich: Umbau von Ställen zu Laufställen für Rinder, erhöhte Milchproduktion bei etwa gleicher Anzahl Milchkühe, deutlich stärkere Zunahme von offenen Mistgruben, verstärkte Nutzung Harnstoff beim Einsatz von Mineraldüngern.

Der gegenteilige Trend erfordert weitere Reduktionsmaßnahmen!

Die Anforderungen der NEC-Richtlinie wurden im Dezember 2016 auf EU-Ebene verabschiedet. Seitdem wird intensiv über die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniakemissionen in Österreich diskutiert. Zur Information hat Österreich einen nationalen Leitfaden gemäß den Anforderungen der NEC-Richtlinie erstellt und am 1. Juli 2018 veröffentlicht.
Bis 2020 muss Österreich über NH verfügen3-Reduzierung der Emissionsmenge um 1 % gegenüber dem Basisjahr 2005 und um 12 % im Jahr 2030 gegenüber 2005. Aufgrund des Anstiegs der Ammoniakemissionen seit 2005 besteht jedoch ein deutlich höherer Reduktionsbedarf (>20 %).
Bis zum 1. April 2019 legt Österreich im Luftemissionsgesetz (EG-L) ein Maßnahmenprogramm fest, mit dem die Ammoniak-Reduktionsziele bis 2030 erreicht werden können.

Freiwillig statt gezwungen

Diese Maßnahmen können in Form von gesetzlichen Auflagen oder Managementeffekten durch Investitionszuschüsse oder Umweltzuschüsse (z. B. durch spezifische ÖPUL-Maßnahmen) begleitet von einer fachlichen Beratung erfolgen. In (Ober-)Österreich wird bisher in den meisten Fällen die konfliktärmste und wirksamste Methode gewählt: „Ehrenamt vor Zwang, begleitet von gezielter Beratung“. Dieser Ansatz sollte auch bei diesem Thema im Vordergrund stehen. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass gesetzliche Bestimmungen nicht mehr durch Umweltmaßnahmen ausgeglichen werden können.

ÖPUL-Einfahrtshaltestellen verursachen zusätzliche Probleme

Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass es aufgrund der Unterbrechung der Einbeziehung in das österreichische Umweltprogramm (ÖPUL 2015 in LE 2014-2020) zu einem Anstieg der Beteiligungsquoten an bestimmten Maßnahmen mit Zielvorgaben wie z.B. „Land- „Eine gleichmäßige Ausbringung von flüssigem Agrardünger und Biogasdünger kann erreicht werden“. Darüber hinaus muss aufgrund der aktuellen politischen Lage EU mit einer Verzögerung beim Start des neuen Programms (GAP 21+) gerechnet werden (Stichwort: Daher besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass in den kommenden Jahren keine nennenswerten und nachweisbaren Verbesserungen erzielt werden können.

Große Herausforderung: nachweisbare Maßnahmen mit größtmöglicher Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Praxisakzeptanz zu definieren

Das gesetzte Ammoniakziel wird für die österreichische Landwirtschaft eine große Herausforderung darstellen. Um diese Reduktionsziele bis 2030 zu erreichen, sind Effizienzsteigerungen in der Landwirtschaft und vor allem in der Viehhaltung erforderlich. Alle Bereiche wie Fütterung, Stallungen, Lagerung, Ausbringung, Beweidung und Einsatz mineralischer Düngemittel müssen dazu beitragen, die Ammoniakemissionen so weit wie möglich zu reduzieren. Es müssen Initiativen umgesetzt werden, die in der landwirtschaftlichen Praxis als sinnvoll und wirksam anerkannt werden und gleichzeitig die bestmögliche Wirkung bei akzeptablen Kosten erzielen. Darüber hinaus müssen diese Maßnahmen nachweisbar sein, etwa repräsentative Erhebungen (TIHALO II) oder statistische Erhebungen (Agrarstrukturerhebung), Investitionsförderung oder ÖPUL-Daten, gesetzliche Vorgaben (NAPV).
In diesem Zusammenhang sollten in Österreich ausreichende Mittel gezielt und zeitnah eingesetzt werden, anstatt bei Zielverfehlungen später etwaige unwirksame Strafen zahlen zu müssen.

Füttern

Durch eine eiweißangepasste Fütterung kann die Stickstoffausscheidung bei allen Tierkategorien sehr effektiv reduziert werden.
In der Rinderfütterung besteht ein Ansatz darin, das Futter zu optimieren (Futterqualität verbessern, mit darauf basierender Rationsberechnung analysieren, zu viel Rohprotein vermeiden). Aufgrund des geringen durchschnittlichen Rohproteingehalts der Rationen in Österreich und den daraus resultierenden niedrigen Harnstoffwerten wird das Reduktionspotenzial als recht gering eingeschätzt.

In der Schweinefütterung wird seit 2005 weitgehend eine reduzierte N-Fütterung in den Betrieben eingeführt. Laut TIHALO II (2017) wird nachgewiesen, dass rund 80 % der Zuchtsauen zweiphasig (38 %) oder mehrphasig (42 %) gefüttert werden. . . Etwa 70 % der Mastschweine werden zweiphasig (45 %) oder mehrphasig (25 %) gefüttert. Auf diese Weise hat der Schweinesektor erheblich zur Reduzierung der Ammoniakemissionen beigetragen. In der Schweinehaltung besteht noch Potenzial für eine verstärkte N-reduzierte Fütterung im Allgemeinen und eine mehrphasige (stark N-reduzierte) Fütterung im Besonderen.
Um die Fütterung zu optimieren, bedarf es einer gezielten Beratung und Fütterungsanalyse. Darüber hinaus ist die Überprüfbarkeit einer optimierten Fütterung eine Herausforderung.

Stoppen

Neben den Ausbringungsverlusten sind Ställe eine der größten Quellen für Ammoniakemissionen. Die folgenden Grundprinzipien können auf NH angewendet werden3- Tragen Sie zur Reduzierung der Emissionen bei: Halten Sie die von den Tieren genutzten Gänge und Auslaufbereiche so sauber wie möglich; erhöhte Schaberhäufigkeit an festen Lauf- und Fressplätzen bei gleichzeitiger Befeuchtung/Reinigung im Sommer; automatische Säulenreiniger; die Reduzierung der emittierenden Fläche (z. B. durch Nutzung geeigneter Funktionsflächen); Möglichst trockene Bedingungen (z. B. Hänge mit Urinalen, Kotförderer mit Trocknung, Fußbodenheizung, wasserdichte Tränken); Optimierung von Temperatur und Belüftung.
Aufgrund der kurzen Zeitspanne bis 2030 für den Bau neuer Ställe wird das Einsparpotenzial bei Ställen als begrenzt eingeschätzt. Darüber hinaus ist mit einer weiteren Zunahme der Freitierhaltung zu rechnen. Auch die Überprüfung der Maßnahmen im Stall (Investitionsförderung) ist nicht einfach.

Lagerung von Düngemitteln – feste Abdeckung

Durch die Abdeckung des Schlammbehälters wird der Luftaustausch über die Schlammaustragsfläche minimiert. Den TIHALO II-Studien zufolge ist der Anteil der abgedeckten Gruben deutlich zurückgegangen. In der Investitionsfinanzierung der LE 2015-20 werden ausschließlich Güllegruben mit fester Abdeckung (z. B. Betonabdeckung, Zeltdach) finanziert. Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, beim Bau einer neuen Grube eher eine geschlossene Grube mit Investitionszuschuss als eine offene Grube ohne Investitionszuschuss zu errichten. Bis zu einer bestimmten Größe (~ 14 m Durchmesser) kann man von annähernd gleichen Kosten ausgehen. Die Deckungskosten für Düngemittel- und Güllelager sind in der allgemeinen Kostenhöchstgrenze bis zu einer Höchstgrenze von 150.000 Euro nicht enthalten.

Auch schwimmende Abdeckungen wie Aluminium- oder Kunststoffschwimmer oder natürliche Schwimmdecken können die Ammoniakemissionen reduzieren. Allerdings kann das Reduktionspotenzial verloren gehen, wenn zu oft geschüttelt wird. Darüber hinaus sollte die Gülle unterhalb der Schwimmschicht in den Güllebehälter eingespeist werden, um deren Zerstörung zu verhindern. Aufgrund des ungünstigen Verhältnisses zwischen Bedeckung und Oberfläche sollten Gülleteiche in Zukunft nicht mehr angelegt werden.

Anwendung

Mit 40 % macht die Gülleausbringung einen erheblichen Teil des Ammoniakverlusts in der Landwirtschaft aus. Als wirksame Minderungsmaßnahme gilt die bodennahe Ausbringung von Gülle (Gülle, Gülle) mittels Schleppschlauch, Kufe oder Injektion (siehe Abbildung 5). Der Nachteil dieser Technik liegt in den deutlich höheren Kosten und dem deutlich höheren Verdichtungsrisiko. Schlammschläuche mit bodennaher Verteiltechnik könnten dieses Problem bei geeigneten landwirtschaftlichen Strukturen weitgehend lösen (siehe Abbildung 3). Darüber hinaus können Flächen mit steilem Gefälle mit Gülleschläuchen gedüngt werden.

Bei der Anwendung großer Tropfen kann kein Reduktionspotenzial nachgewiesen werden

Leider konnte mit der Technik des Auftragens großer Tröpfchen kein Reduktionspotenzial nachgewiesen werden.

Folgende Anwendungstechniken können die NH3-Emissionen reduzieren:

Grundlage des Ammoniakverlustes ist die Applikationstechnik mittels Prallblechen.

  • Drypslange (30% Rabat): Der Dünger wird in Form eines Bandes über eine Reihe flexibler Schläuche mit einem Abstand von 25 cm auf dem Boden des Grases oder der Kulturfläche abgelegt. Auch eine Zwischenreihenausbringung wachsender Nutzpflanzen (z. B. Mais, Getreide, Raps) ist möglich. (Empfehlung vor allem auf Ackerflächen).
  • Clogs (oder Füße) (50 % Ermäßigung): Wie bei der Tropfleiste wird die Gülle durch Schläuche geleitet, die in einem Metall-„Schuh“ enden. Dieser gleitet über die Bodenoberfläche und zerkleinert die Vegetation, sodass ein Großteil des Mistes direkt auf der Bodenoberfläche und nicht auf den Pflanzen abgelagert wird. Bei einigen Techniken wird eine flache, 2–3 cm breite Rille in den Boden geschnitten, um ein schnelles Eindringen der Gülle in den Boden zu ermöglichen. Mit dem Schuhstreuer lässt sich Gülle flexibler auf Grünland ausbringen. Bis zu einer durchschnittlichen Wuchshöhe von 10 bis 15 cm besteht keine Gefahr einer Futterverunreinigung, da die gefederten Schuhe den Mist bodennah ablegen. Gleichzeitig wird die Emissionsaktivität der Gülle durch die Abschattungswirkung des Wachstumsmaterials weiter reduziert. (Vorrangige Empfehlung für Weide und Futter).
  • Injektoren (80 % Reduzierung): Ausbringen von Düngemitteln unter der Bodenoberfläche mittels Injektoren, NH3-Emissionen werden reduziert, da die Kontaktfläche der Gülle mit der Luft verringert und die Versickerung der Gülle in den Boden verbessert wird. Die reduzierende Wirkung ist im Allgemeinen größer als bei der Bandausbreitung, für schwere, lehmige Böden ist diese Technik jedoch nur bedingt geeignet. In einigen europäischen Ländern geförderte Techniken des Bruchbohrens oder der (tiefen) Schlamminjektion können zu einer weiteren Reduzierung von NH führen3-Emissionen tragen dazu bei, aber das höhere Gewicht der Maschinen und die geringeren Arbeitsbreiten können zu immer mehr Schäden an den Gleisen und einer Verdichtung des Bodens führen, was später zur Bildung und Emission von Lachgas führt. Andererseits gehört Lachgas zu den Treibhausgasen mit einer sehr hohen CO2-äquivalenten Wirkung. Aus diesem Grund und wegen der deutlich höheren Traktionsanforderungen auf Weiden (Rasenschäden) wird in Österreich von einer tiefen Einbringung von Gülle abgeraten.

Besteht Bedarf für eine deutliche Steigerung der bodennahen Nutzung?

In Österreich werden durch die ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung von Gülle und Biogasdünger“ aus dem Jahr 2015 derzeit rund 3 Mio. m³ Gülle bodennah ausgebracht (siehe Abbildung 6).

Schätzungen zufolge fallen in Österreich rund 25 Millionen m³ Gülle an. Um die Anforderungen der NEC-Richtlinie zu erfüllen, sollten erhebliche Anstrengungen unternommen werden, um die Menge der derzeit in Bodennähe ausgebrachten Gülle mindestens zu verdoppeln, idealerweise zu vervierfachen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes besteht aufgrund des hohen Anteils an steilem Gelände in Berggebieten schätzungsweise etwa 40 % der anfallenden Gülle über das Potenzial, theoretisch bodennah ausgebracht zu werden.

Daher muss in der nächsten Förderperiode (LE 2021+) darüber nachgedacht werden, die bestehende ÖPUL-Maßnahme „landnutzungsnah“ an die neuen Herausforderungen anzupassen. Einerseits sollte die Vergütung bei Tiefausbringung mit Schleppschlauch zumindest luftanpasst oder deutlich erhöht werden, bei Tiefausbringung mit Schleppschuhen sollte sie deutlich höher ausfallen und bei der Injektion noch größerer Gülle. Um die Teilnahme zu erhöhen, sollte bei der Gewinnberechnung eine zusätzliche Anreizkomponente von mindestens 25 NOK angestrebt werden. Um die Umsetzung der Maßnahme zu erleichtern, ist es außerdem angezeigt, die Anforderung, dass mindestens 50 % des auf dem Betrieb erzeugten Mists bodennah ausgebracht werden müssen, auf 30 % zu reduzieren. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass die Obergrenzen pro Die Fläche für Weiden und Futterflächen variiert zwischen 30 m³ und ca. 80 m³ pro Hektar pro Die Ackerfläche kann von 30 m³ auf mindestens 50 m³ Dünger pro Stück erhöht werden Hektar pro Jahr.

Suspensionsverdünnung

Die Verdünnung der Gülle ist eine wirksame Maßnahme zur Reduzierung des Ammoniakverlusts. Berücksichtigt wird jedoch nur eine Reduzierung um 30 % ab einem Verdünnungsfaktor von mindestens 1:1. Aus Kostengründen kann dieser hohe Verdünnungsgrad aufgrund der Entfernung zwischen den Feldern und den Höfen in vielen Betrieben nicht erreicht werden.

Gülletrennung

Insbesondere bei oft zu dickflüssigem Rindermist kann die Separation eine Maßnahme sein, um einen geringeren Trockenmassegehalt zu erreichen und so eine störungsfreie Streifenausbringung in Bodennähe zu ermöglichen. Für Einzel- und Gemeinschaftsanschaffungen von Mistseparatoren können Zuschüsse gewährt werden. Zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten sollten in Betracht gezogen werden.

Ausbildung

Auf unbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen sollten Flüssigdünger so früh wie möglich eingearbeitet werden, um den Ammoniakverlust zu minimieren. Bei schneller Durchmischung der ausgebrachten Gülle ergibt sich ein Reduktionspotenzial von -55 %, bei Gülle in 4 Stunden ein Reduktionspotenzial von -30 % in 12 Stunden, bei Festmist in 4 Stunden -55 %, in 12 Stunden minus 50 % Route.

Gemäß der Verordnung des Aktionsprogramms gegen Nitrat muss die Vermischung bei der Ausbringung von Flüssigdünger, Flüssigdünger und Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen ohne Bodenbedeckung innerhalb von vier Stunden, mindestens jedoch am Tag nach der Ausbringung erfolgen. Das heißt, aus dem Gesetz lassen sich grundsätzlich keine Minderungspotenziale ableiten. Auch die Überprüfbarkeit während der Ausbildung ist eine Herausforderung.

Mahlzeit

Weidehaltung hat im Vergleich zur Stallhaltung weniger NH.3- Emissionen. Daher könnte eine Erhöhung der tatsächlichen Beweidung und deren Dauer zu einer Verringerung beitragen, die jedoch aufgrund der Entwicklung des Nutztierbestands als begrenzt anzusehen ist. Die Nachweisbarkeit erfolgt durch die ÖPUL-Maßnahmen „Alpung und Hirtung“ bzw. „Tierschutz – Weide“.

Mineraldünger N - Harnstoff

Gemäß der Luftschadstoffinventur wird bei der Düngung mit NAC von einem Verlust von 1,1 % ausgegangen, während bei der Düngung mit Harnstoff von einem Gesamtammoniakverlust von 15,8 % ausgegangen wird. Die Abhilfemaßnahme kann Eingliederung oder Stabilisierung sein. Das Verbot der Düngung mit Harnstoff wird abgelehnt. Da die Einzelheiten der Harnstoffdüngung (Menge, Einarbeitung vor dem Anbau, maximale Düngung bei wachsenden Pflanzen, …) in der Praxis nicht bekannt sind, kann eine statistisch repräsentative Anhörung Klarheit bringen.

Andere Maßnahmen

Weitere Maßnahmen wie Abluftreinigung, Güllevergärung (Biogas), Futterzusätze, Güllezusätze, Gülleversäuerung etc. Sie werden aus wirtschaftlichen Gründen, aufgrund fehlender wissenschaftlich belegter Reduktionspotenziale oder unpraktischer Umsetzungsmöglichkeiten nicht aufgeführt.

Wieder aufnehmen

Die gemäß der NEC-Richtlinie der EU verpflichtende Reduzierung der Ammoniakemissionen bis 2030 erfordert einen enormen Aufwand seitens der Landwirtschaft, insbesondere der Viehhaltung. Es gibt zahlreiche Reduktionsmaßnahmen, die möglichst viele Unternehmen umsetzen sollten. Das größte Reduktionspotenzial besteht bei der bodennahen Ausbringung von Gülle. In diesem Zusammenhang ist klar, dass freiwilligen Maßnahmen mit entsprechender Entschädigung nach gesetzlichen Bestimmungen der Vorzug zu geben ist.

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Author: Frankie Dare

Last Updated: 10/09/2023

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